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Wichtige Hinweise zu Sportveranstaltungen / -aktivitäten

Die folgenden „wichtigen Sporthinweise“ erklären Ihnen einige Rahmenbedingungen Ihrer Reise, mit denen Sie sich bei Buchung einverstanden erklären und die über die allgemeinen Reisebedingungen hinaus wichtig sind, sofern Ihre Reise mit einer Sportveranstaltung/Sportaktivität verbunden ist.

1. Die Sportleistung

Die Teilnahme an unseren Reisen ist meist mit der aktiven Teilnahme an einer Sportveranstaltung verbunden, die eigene Verantwortung erfordert und persönliche Sportrisiken für Leib, Material und Dritte in sich birgt. Sportveranstaltungen in diesem Sinne ist das Sportprogramm in den verschiedenen angebotenen Sportarten auf unseren Reisen einschließlich der Nutzung unseres Sportmaterials. Zu den Segeltörns beachten Sie bitte die besonderen Hinweise zu Segeltörns.

2. Körperliche Befähigung

Gute Schwimmfähigkeit wird bei allen Wassersportveranstaltungen, medizinische Unbedenklichkeit bei allen Sportaktivitäten vorausgesetzt. Bitte überprüfen Sie selbst, ob Ihre körperliche Konstitution die Teilnahme an den Sportaktivitäten zulässt und suchen Sie ggf. Ihren Arzt zur Überprüfung auf.

3. Das Sportmaterial

Soweit Veranstalter der Reisen, trägt Windbeutel Reisen die Verantwortung für den hinsichtlich des bestimmungsmäßigen Gebrauchs sicheren Zustand des eigenen Sportmaterials und für eine sorgfältige Auswahl und angemessene Überprüfung der Leistungsträger. Eine angemessene Überprüfung des Sportmaterials vor jedem Einsatz durch den Nutzer, wie sie zum Betreiben des Sports dazugehört (Material-Check), sowie das materialschonende Verhalten sind geboten.

4. Versicherungs-Empfehlung

Wir empfehlen, für die Sportaktivitäten geeignete Haftpflicht- und/oder Unfallversicherungen abzuschließen.

5. Sicherheit und notwendige Mitwirkung

Bei allen Sportaktivitäten sind die vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Sportteilnehmer, die sich nicht an die Sport- und Sicherheitsregeln halten und sich oder andere trotz Abmahnung durch den Sportbetreuer übermäßig gefährden, werden von der Sportveranstaltung ausgeschlossen. Diese Mitwirkungspflicht gilt insbesondere auch für Sportaktivitäten, die auf die Mitwirkung Einzelner in der Gruppe oder partnerschaftlich angewiesen sind (z.B. Klettern, Segeltörn). Wird ein Sportteilnehmer wegen eines Sicherheits-/ Mitwirkungsmangels von der Sportveranstaltung ausgeschlossen, behält der Veranstalter der Sportleistung den Anspruch auf das Entgelt, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen.

Windbeutel Reisen 27.04.2024