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Wichtige Hinweise zu Ihrem Segeltörn

Bei den von uns angebotenen Segeltörns handelt es sich um aktive Sportreisen, die ein höheres Maß an Eigenverantwortung und körperliche Eignung und Fitness verlangen als eine herkömmliche Pauschalreise. Mit diesen wichtigen Hinweisen zu Ihrer Segelreise informieren wir Sie über den besonderen Charakter des Segeltörns als sportliche Spezialreise und die damit verbundenen besonderen Anforderungen an Sie als Reiseteilnehmer.

Bitte lesen Sie diese Hinweise – deren Kenntnis Sie bei Buchung bestätigen – daher aufmerksam durch:

1. Der Segeltörn als Sportveranstaltung

Der Segeltörn-Teilnehmer ist nicht lediglich ein Passagier, sondern Teil der segelnden Crew und nimmt an einer gemeinsamen Segelsport-Veranstaltung teil. Ein Segeltörn ist keine Rundreise mit vorab festgelegten und fest gebuchten Tageszielen. Maßgeblich ist lediglich das ausgeschriebene Segelrevier, in dem sich die Segelyacht aufhalten soll. Die im Katalog beschriebenen Routen haben daher nur beispielhaften Charakter. Die konkret zu segelnde Route wird im Einzelnen von der Crew gemeinsam festgelegt.

2. Sportliche Anforderungen an Sie als Teilnehmer

Bei einem Segeltörn sind die Unterkunfts- und die Sportleistung, d.h. die Koje an Bord und der Yachtsport selbst, untrennbar verbunden. Mit der Teilnahme an der Segelreise wird gleichzeitig die aktive Teilnahme des Reisenden am Segelsport erwartet. Der Mitsegler ist vom ersten Betreten der Yacht an bis zum letzten Verlassen der Yacht Teil der gesamten Crew - dazu gehören Skipper und alle Mitsegler. Die segelnde Crew trägt gemeinsam die Verantwortung für den Ablauf des Törns. Unter Einsatz seiner körperlichen Fähigkeiten und mit seiner Bereitschaft, der Crew anzugehören und diese zu unterstützen, trägt er zum Gelingen des Törns bei. Jeder hilft an Bord beim An- und Ablegen, Segel setzen etc. Auf die persönlichen typischen Sportrisiken des Segelsports werden die Teilnehmer ausdrücklich hingewiesen.

3. Ihr Verhalten innerhalb der Crew

Es ist erforderlich, dass alle Teilnehmer bei allen sportlichen Anforderungen an Bord aktiv und kameradschaftlich mithelfen. Gemeinschaftsgeist, Hilfsbereitschaft, Flexibilität, Kompromissbereitschaft, Geduld sowie Rücksichtnahme innerhalb der Crew werden vorausgesetzt. 

Bei Törnbeginn ist der Abschluss einer Crewvereinbarung vor Ort, die die Rechte und Verantwortlichkeiten der Teilnehmer untereinander regelt, üblich.

4. Anforderungen an Ihre körperliche Konstitution

Uns ist wichtig, dass Sie gesund und wohlbehalten von der Reise zurückkommen und Ihnen kein Schaden entsteht. Deshalb setzen wir gute Schwimmfähigkeit und Fitness bei allen Wassersportveranstaltungen voraus. Ein Segeltörn kann als sportliche Veranstaltung auch durch die äußeren Bedingungen zuweilen strapaziös sein. Sie sind daher aufgefordert, sicherzustellen, dass Sie den gesundheitlichen Anforderungen einer solchen Tour gewachsen sind. Überprüfen Sie daher Ihre körperliche Konstitution selbst. Fragen Sie ggf. Ihren Arzt, ob Sie den speziellen Reise-Erfordernissen an Bord einer Segelyacht beim Mitsegeln gewachsen sind und Ihre individuelle körperliche Konstitution die Teilnahme an allen vorgesehenen sportlichen Aktivitäten zulässt. Auf der Reise gibt es keine unmittelbare medizinische Versorgung (vorgeschriebenes Erste-Hilfe-Set vorhanden).

5. Umgang mit persönlichen Wertgegenständen

Es ist beim Segelsport nicht vollständig auszuschließen, dass Kleidung/Leib/Gegenstände gelegentlich feucht werden. Daher raten wir dazu, Wertgegenstände entsprechend wasserdicht zu verpacken und so während der Reise sicher aufzubewahren. Hierfür hat der Teilnehmer selbst Sorge zu tragen. Auch die Fugen des Teakdecks mancher Segelyachten können im Sommer gelegentlich abfärben, weswegen unempfindliche Kleidung getragen werden sollte.

6. Überliegezeiten; Ersatzyacht, nachträgliche Leistungsänderungen

Überliegezeiten sind Ausfallzeiten der Segelyacht zu Beginn oder während des Törns aufgrund von unvorhergesehenen Wartungs- oder Reparaturerfordernissen oder sicherheitsbedingten Verzögerungen der Vorcrew. Vor dem ersten Betreten der Yacht und während des Törns sind solche Überliegezeiten von bis zu einem Tag pro 7 Tage Reisedauer hinzunehmen, wenn sie für den Reisenden im Umfang der Ziffer 4 unserer Allgemeinen Reisebedingungen (ARB) zumutbar bleiben und nicht erheblich sind (nach Ziffer 4 der ARB sind nach Vertragsschluss notwendig werdende Änderungen wesentlicher Leistungen, die nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, zulässig, wenn sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt Ihrer Reise nicht beeinträchtigen). Ebenso behalten wir uns in diesem zumutbaren und normalen Rahmen der Ziffer 4 der ARB den kurzfristigen Austausch einer ausgeschriebenen Yacht bei ähnlichem Standard, d.h. dem Verhältnis von Kojen / Teilnehmer, vor. Dies kann der Fall sein, wenn die geplante Yacht nicht einsatzbereit ist. Gleiches gilt, wenn statt eines Katamarans nur eine Einrumpfyacht zur Verfügung steht. Soweit die Leistung auf einem Katamaran einen höheren Preis hat als auf einem Einrumpfboot, erfolgt selbstverständlich ein entsprechender finanzieller Ausgleich an den Kunden.

7. Sicherheit und notwendige Mitwirkung

Bei allen Sportaktivitäten sind die vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Sportteilnehmer, die sich nicht an die Sport- und Sicherheitsregeln halten und sich oder andere trotz einer entsprechenden Abmahnung durch den Sportbetreuer bzw. uns übermäßig gefährden und die Reise stören, werden von der Sportveranstaltung fristlos ausgeschlossen. Diese Mitwirkungspflicht gilt insbesondere auch für Sportaktivitäten, die auf die Mitwirkung Einzelner in der Gruppe oder partnerschaftlich angewiesen sind. Wird ein Sportteilnehmer derart von der Sportveranstaltung ausgeschlossen, behält der Veranstalter der Sportleistung den Anspruch auf das Entgelt, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen und ggf. Erstattungen oder ähnliche Vorteile anrechnen lassen. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der ausgeschlossene Teilnehmer selbst.

8. Versicherungen

Die Yachten sind vollkasko- und haftpflichtversichert, verbunden mit einem Selbstbehalt. In Höhe des Selbstbehaltes ist von der Crew gemeinsam vor Ort eine Kaution zu stellen, die in der Regel stattdessen durch eine Kautionsversicherung abgegolten wird.
Wir empfehlen den Teilnehmern, auch persönlich für sich selbst die für die Sportaktivitäten geeignete privaten Haftpflicht- und/oder Unfallversicherungen abzuschließen, ebenso den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit sowie einer auch im Ausland gültigen Krankenversicherung.

Windbeutel Reisen 19.03.2024