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Allgemeine Reisebedingungen 
des Veranstalters Windbeutel Reisen GmbH & Co KG

1. Anmeldung und Vertragsabschluss

Mit der Anmeldung bieten Sie uns als Veranstalter den Abschluss eines Reisevertrages aufgrund der in unseren Prospekten genannten Reiseausschreibung, den Wichtigen Hinweisen zur Teilnahme an den Sportveranstaltungen oder Segeltörns und diesen Allgemeinen Reisebedingungen verbindlich an. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte Erklärung übernommen hat. Die Anmeldung kann mündlich, schriftlich, fernmündlich, per Email/Internet oder formlos erfolgen. Wir empfehlen für die Anmeldung die Verwendung unseres Formulars. Der Reisevertrag mit Ihnen kommt durch unsere Annahme Ihrer Anmeldung zustande, für die es keiner besonderen Form bedarf und über die wir Sie mit der schriftlichen Reisebestätigung informieren. Weicht unsere Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so ist dies ein neues Angebot an Sie, an das wir uns 10 Tage ab Zugang der Bestätigung gebunden halten und das Sie innerhalb dieser Frist durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (Zahlung der Anzahlung oder Restzahlung) annehmen können. Der Reisevertrag kommt dann auf Grundlage des neuen Angebotes zustande.

2. Zahlungsbedingungen

Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und des Reisepreissicherungsscheines ist eine Anzahlung von 20% des Reisepreises zu leisten. Sie wird auf den Gesamtreisepreis angerechnet. Der Restbetrag ist 28 Tage vor Reisebeginn fällig, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird und nicht mehr aus dem in Ziffer 5 genannten Grund abgesagt werden kann, und muss unaufgefordert bei uns eingegangen sein. Zahlungen haben möglichst unter Angabe der auf der Reisebestätigung ersichtlichen Rechnungsnummer (BID) und des Teilnehmernamens zu erfolgen. Bei erteilter Einzugsermächtigung achtet Windbeutel Reisen auf die Einhaltung der Fälligkeiten der Zahlungen, die sich aus dieser Ziffer ergeben. Wird die Banklastschrift aus Gründen, die der Reisende zu vertreten hat, nicht rechtzeitig eingelöst, gerät der Reisende in Verzug und wir sind berechtigt, ihm einen (z.B. durch Rücklastschriften) entstandenen Schaden als Verzugsschaden zu berechnen. Ebenso bleibt insoweit die Berechnung von Verzugszinsen vorbehalten. Dem Kunden steht stets frei, nachzuweisen, dass ein solcher Schaden überhaupt nicht oder nicht in der von Windbeutel Reisen berechneten Höhe entstanden ist.

3. Rücktritt des Teilnehmers, Umbuchung, Ersatzperson

Der Teilnehmer kann jederzeit von der Reise zurücktreten. Wir empfehlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. In diesem Zusammenhang empfehlen wir dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung (siehe Punkt 12). Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, so verlieren wir zwar den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, können aber gemäß § 651h Abs.1 BGB eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und für unsere Aufwendungen verlangen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von uns gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie dessen, was wir durch gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben können. Wir können diesen Anspruch nach unserer Wahl konkret oder pauschalisiert berechnen. Eine pauschalisierte Entschädigung können wir in Prozent des Reisepreises wie folgt verlangen:

  • bis 31. Tag vor Abreise 20%
  • vom 30. bis 22. Tag vor Abreise 30%
  • vom 21. bis 15. Tag vor Abreise 50%
  • vom 14. bis 8. Tag vor Abreise 80%
  • vom 7. Tag vor Abreise bis zum Reisebeginn/Nichtantritt 90%

Es steht dem Teilnehmer stets frei nachzuweisen, dass uns ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der Pauschalen entstanden ist. Werden auf Ihren Wunsch nach Vertragsschluss Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen, entstehen uns in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem erfolgten Rücktritt vom Reisevertrag durch Sie. Wir berechnen Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten, wobei Ihnen auch in diesem Fall der Nachweis offensteht, dass uns kein oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen berechnen wir lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 29,00 €/Buchung. Bis Reisebeginn können Sie verlangen, dass eine Ersatzperson für Sie in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Wir können dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen, wenn diese den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt die Ersatzperson in den Vertrag ein, dann haften diese und Sie uns als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten. Keine Entschädigung fällt an, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind in diesem Sinne unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

4. Leistungen, Leistungs- und Preisänderungen

Leistungsumfang: Der genaue Umfang unserer Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Reiseprogramms zur jeweiligen Reise und den Hinweisen zu dieser Reise in Verbindung mit der individuellen Reisebestätigung. Altersangaben in der Reiseausschreibung beziehen sich auf vollendete Lebensjahre. Leistungsänderungen: Nach Vertragsschluss notwendig werdende Änderungen wesentlicher Reiseleistungen, die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Preisänderungen vor Vertragsabschluss: Wir behalten uns ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung des Reisepreises aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospektes zu erklären. Ebenso behalten wir uns vor, den Reisepreis vor Vertragsschluss anzupassen, wenn die gewünschte oder im Prospekt ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist. Der Kunde ist vor Buchung auf die erklärten Änderungen rechtzeitig hinzuweisen.

5. Rücktritt und Vertragskündigung durch den Veranstalter

Wir können wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl bis 28 Tage vor dem vereinbarten Reisebeginn gegenüber dem Kunden vom Vertrag zurücktreten, wenn wir die Mindestteilnehmerzahl im Prospekt ausdrücklich genannt und beziffert sowie den Zeitpunkt angegeben haben, bis zu welchem die Rücktrittserklärung Ihnen vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss und wir zusätzlich in der Reisebestätigung deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen haben. Wir dürfen außerdem vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten, wenn wir aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert sind. In diesem Fall erklären wir den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrunds. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden dem Kunden innerhalb von 14 Tagen erstattet. Nach Beginn der Reise sind wir berechtigt, den Reisevertrag fristlos zu kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist. Kündigen wir unter diesen Voraussetzungen, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die wir durch eine anderweitige Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.

6. Haftung, Haftungsbeschränkung

Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist pro Reise und Kunden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit wir für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunden und Reise. Die genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche in Bezug auf das Reisegepäck nach Montrealer Übereinkommen.

7. Obliegenheiten und Kündigung des Kunden, Gewährleistung, Anzeige und Ausschluss von Ansprüchen, Anzeige Gepäckverlust und -verspätung

Der Kunde hat auftretende Mängel stets unverzüglich der Reiseleitung, der vermittelnden Agentur oder unter der unten genannten Adresse / Telefonnummer anzuzeigen und dort um Abhilfe zu ersuchen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt eine Minderung nicht ein. Wird eine Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde in angemessener Frist Abhilfe verlangen, wobei wir die Abhilfe verweigern können, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Wir können in der Weise Abhilfe schaffen, dass wir eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringen. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen, vom Kunden für die Abhilfeleistung gesetzten Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche sind innerhalb von zwei Jahren nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende gegenüber uns geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind oder wenn es sich um deliktische Ansprüche handelt. Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen sind unabhängig davon nach internationalen Abkommen wie etwa dem Montrealer Übereinkommen binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung des Gepäcks anzuzeigen.

8. Mitwirkungspflichten des Kunden, weitere Obliegenheiten

Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Es obliegt dem Teilnehmer, vor der Reise ggf. durch seinen Hausarzt überprüfen zu lassen, ob seine körperliche Konstitution die Teilnahme an einer Sportreise mit den für diese typischen Beanspruchungen zulässt (ggf. Aufenthalt in großer Höhe oder Schwimmen im tiefen Wasser).

9. Informationspflichten über Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Der Reiseveranstalter ist gemäß EU-VO Nr. 2111/05 dazu verpflichtet, den Kunden über die Identität des jeweils ausführenden Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht/stehen das/die ausführende/n Luftfahrtunternehmen bei Buchung noch nicht fest, so muss der Reiseveranstalter diejenige/n Fluggesellschaft/en nennen, welche die Flugbeförderungsleistungen wahrscheinlich durchführen wird und sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht. Dies gilt ebenso bei einem Wechsel der Fluggesellschaft. Auch hier müssen wir unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass Sie so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet werden. Die von der EU veröffentlichte Black List für unsichere Fluggesellschaften (Schwarze Liste) finden sie auf der Internetseite https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_en.

10. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften

Wir informieren über Pass- und Visumerfordernisse und gesundheitspolizeiliche Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind. Der Kunde ist für die Einhaltung für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wir haben unsere Hinweispflichten verschuldet nicht oder schlecht erfüllt.

11. Verjährung

Reisevertragliche Ansprüche des Kunden nach § 651i verjähren bei Sach- und Vermögensschäden nach § 651j in zwei Jahren, soweit ein Schaden des Kunden weder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, eines gesetzlichen Vertreters oder eines unserer Erfüllungsgehilfen beruht. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und uns Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie alle Ansprüche auf Ersatz von Körperschäden unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.

12. Versicherungen

Sie haben die Möglichkeit, zusätzliche Reiseversicherungen über uns abzuschließen wie beispielsweise eine Reiserücktrittskostenversicherung, eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit, eine Reisekrankenversicherung, eine Reiseunfallversicherung oder eine Reisegepäckversicherung. Unser Vertragspartner ist die MDT Makler der Touristik GmbH. Wir empfehlen, insbesondere bei Reisen, die mit Sportveranstaltungen verbunden sind wie Segeltörns, Skireisen etc., entsprechende Haftpflicht- und/oder Unfallversicherungen abzuschließen, die auch im Ausland gelten. Für Bareboat-Charter: Der Abschluss einer Skipperhaftpflicht- und Yachtkautionsversicherung wird dringend empfohlen.

13. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten, die der Kunde dem Reiseveranstalter zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnisses mit dem Kunden und für die Kundenbetreuung erforderlich ist. Wir halten bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes ein.

14. Sonstiges

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen uns und Ihnen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Reiseveranstalter kann an seinem Sitz verklagt werden. Der Reiseveranstalter kann den Kunden an dessen Wohnsitz verklagen. Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechtes ist oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.

15. Abtretungsverbot

Die Abtretung von Ansprüchen gegen uns ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für die Abtretung von Ansprüchen unter Familienangehörigen.

16. Reiseveranstalter

Windbeutel Reisen GmbH & Co KG, 
Eupener Str. 135-137, 50933 Köln, Telefon 0221-9499033, info@windbeutel-reisen.de, www.windbeutel-reisen.de, 
Handelsregister: AG Köln HRA 26612

Windbeutel Reisen 19.03.2024